"Stevia
rebaudania Bertoni: Pflanzen und getrocknete Blätter sind als neuartige
Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten in der Gemeinschaft nicht zugelassen",
hat die EU-Kommission am 22. Februar 2000 entschieden. Vorausgegangen
war dem der Antrag eines belgischen Labors, Stevia nach der Novel Food
Verordnung der EU zuzulassen. Üblicherweise gilt dieses Regelwerk
für Essen aus dem Genlabor oder für Designer Food und verlangt
aus Gründen des Verbraucherschutzes zahlreiche Tests und Untersuchungen.
Weil diese bei Stevia nicht mit vorgelegt wurden, lehnte die Kommission
den Antrag ab. Völlig übersehen haben die Brüsseler Beamten,
dass die Pflanze in Europa seit etwa 15 Jahren angebaut und verkauft wird,
von einem neuartigen Lebensmittel also keine Rede sein kann. Doch auch
im "grün" geführten Bundesgesundheitsministerium spielt
dieses Argument keine Rolle. |
Zuckerersatz
Stevia
Stevia
- ein verbotenes Süßungsmittel macht Karriere.
Das Süßungsmittel Stevia gilt bei Anhängern eines natürlichen
Lebensstils als Geheimtipp. Sie bezeichnen es nicht nur als einzig gesunden
kalorienfreien Süßstoff, sondern auch als Allheilmittel gegen
diverse Krankheiten. Seit dem Verkaufsverbot im Februar 2000 hat Stevia
geradezu Kultstatus erreicht - und wird weiterhin in Deutschland über
das Internet und im Versandhandel vertrieben. Das ergab eine Recherche
der Verbraucher-Zentralen im Juli 2000. In Berlin verliefen alle versuchten
Testkäufe in Bioläden und Kräuterläden jedoch negativ.
Es gibt aber einen Trick: Pulver und Blätter werden von den Anbietern
nicht mehr als Lebensmittel, sondern als Kosmetika deklariert. Eine
weitere Vertriebsquelle sind Baumschulen, die Stevia-Pflanzen für
den eigenen Anbau verkaufen. Mit diesen Praktiken umgehen Anbieter die
lebensmittel-rechtlichen Vorschriften des Verbraucherschutzes. Aus Sicht
der Verbraucher-Zentralen ist ein solches Vorgehen unverantwortlich.
Stevia rebaudiana ist eine aus Südamerika stammende Strauchpflanze,
deren Blätter 10-30 mal stärker süßen als Zucker.
Das aus den Blättern der Pflanze isolierte Steviosid erreicht sogar
die 300fache Süßkraft von Zucker. Der Verkauf erfolgte seit
einigen Jahren in Naturkostläden, Reformhäusern, Teeläden
und über den Versandhandel. Dies wurde von den Behörden geduldet,
bis die EU im Februar 2000 die Zulassung als "neuartiges Lebensmittel"
verweigerte. Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis der
gesundheitlichen Unbedenklichkeit, die die Antragsteller nicht ausreichend
belegen konnten. Studien hatten eine nicht zu erklärende Beeinflussung
des Blutzuckerspiegels ergeben. Auch Hinweise auf eine erbgutverändernde
Wirkung des Stevia-Bestandteils Algykon konnten nicht entkräftet
werden. Tipp der Verbraucher-Zentralen: Solange die gesundheitliche
Unbedenklichkeit nicht erwiesen ist, ist vom Stevia-Konsum abzuraten.
Die natürliche Herkunft eines Produktes ist keine Garantie für
dessen Unbedenklichkeit. Bei Preisen von bis zu 8 € für 50g
gemahlene Steviablätter und bis zu 16 € für 50g Steviosid
lohnt sich der Verzicht auch finanziell. Süßungsmittel sind
für eine ausgewogene Normalkost überflüssig. Um Karies
und Übergewicht vorzubeugen, muss nicht vollständig auf Zucker
verzichtet werden. Wer seinen Zuckerkonsum verringern möchte, erreicht
dies am besten durch eine schrittweise Reduktion und durch die Verwendung
von Obst und Trockenfrüchten.
Quelle:
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de
|
MYSTERY
VERBORGENES
WISSEN
|