"Stevia rebaudania Bertoni: Pflanzen und getrocknete Blätter sind als neuartige Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten in der Gemeinschaft nicht zugelassen", hat die EU-Kommission am 22. Februar 2000 entschieden. Vorausgegangen war dem der Antrag eines belgischen Labors, Stevia nach der Novel Food Verordnung der EU zuzulassen. Üblicherweise gilt dieses Regelwerk für Essen aus dem Genlabor oder für Designer Food und verlangt aus Gründen des Verbraucherschutzes zahlreiche Tests und Untersuchungen. Weil diese bei Stevia nicht mit vorgelegt wurden, lehnte die Kommission den Antrag ab. Völlig übersehen haben die Brüsseler Beamten, dass die Pflanze in Europa seit etwa 15 Jahren angebaut und verkauft wird, von einem neuartigen Lebensmittel also keine Rede sein kann. Doch auch im "grün" geführten Bundesgesundheitsministerium spielt dieses Argument keine Rolle.

Zuckerersatz Stevia

Stevia - ein verbotenes Süßungsmittel macht Karriere.
Das Süßungsmittel Stevia gilt bei Anhängern eines natürlichen Lebensstils als Geheimtipp. Sie bezeichnen es nicht nur als einzig gesunden kalorienfreien Süßstoff, sondern auch als Allheilmittel gegen diverse Krankheiten. Seit dem Verkaufsverbot im Februar 2000 hat Stevia geradezu Kultstatus erreicht - und wird weiterhin in Deutschland über das Internet und im Versandhandel vertrieben. Das ergab eine Recherche der Verbraucher-Zentralen im Juli 2000. In Berlin verliefen alle versuchten Testkäufe in Bioläden und Kräuterläden jedoch negativ. Es gibt aber einen Trick: Pulver und Blätter werden von den Anbietern nicht mehr als Lebensmittel, sondern als Kosmetika deklariert. Eine weitere Vertriebsquelle sind Baumschulen, die Stevia-Pflanzen für den eigenen Anbau verkaufen. Mit diesen Praktiken umgehen Anbieter die lebensmittel-rechtlichen Vorschriften des Verbraucherschutzes. Aus Sicht der Verbraucher-Zentralen ist ein solches Vorgehen unverantwortlich. Stevia rebaudiana ist eine aus Südamerika stammende Strauchpflanze, deren Blätter 10-30 mal stärker süßen als Zucker. Das aus den Blättern der Pflanze isolierte Steviosid erreicht sogar die 300fache Süßkraft von Zucker. Der Verkauf erfolgte seit einigen Jahren in Naturkostläden, Reformhäusern, Teeläden und über den Versandhandel. Dies wurde von den Behörden geduldet, bis die EU im Februar 2000 die Zulassung als "neuartiges Lebensmittel" verweigerte. Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, die die Antragsteller nicht ausreichend belegen konnten. Studien hatten eine nicht zu erklärende Beeinflussung des Blutzuckerspiegels ergeben. Auch Hinweise auf eine erbgutverändernde Wirkung des Stevia-Bestandteils Algykon konnten nicht entkräftet werden. Tipp der Verbraucher-Zentralen: Solange die gesundheitliche Unbedenklichkeit nicht erwiesen ist, ist vom Stevia-Konsum abzuraten. Die natürliche Herkunft eines Produktes ist keine Garantie für dessen Unbedenklichkeit. Bei Preisen von bis zu 8 € für 50g gemahlene Steviablätter und bis zu 16 € für 50g Steviosid lohnt sich der Verzicht auch finanziell. Süßungsmittel sind für eine ausgewogene Normalkost überflüssig. Um Karies und Übergewicht vorzubeugen, muss nicht vollständig auf Zucker verzichtet werden. Wer seinen Zuckerkonsum verringern möchte, erreicht dies am besten durch eine schrittweise Reduktion und durch die Verwendung von Obst und Trockenfrüchten.

Quelle: http://www.verbraucherzentrale-berlin.de

MYSTERY

VERBORGENES WISSEN